Energiepreissenkung mit 01.11.2023

Als regionaler Energielieferant ist es unser erklärtes Ziel, unsere Region zuverlässig mit sauberer und nachhaltiger Energie zu versorgen und unseren Kunden rund um die Uhr Strom zu fairen Preisen anzubieten.

Wir freuen uns, besonders in dieser turbulenten Zeit, mitteilen zu können, dass die Energiepreise für unsere Kunden mit Neuvertrag gesenkt werden.

Sie befinden sich noch im alten Vertragsmodell?

Sparen Sie Geld und wechseln Sie in unseren neuen Vertrag!

Wir geben allen Kunden, welche sich noch im alten Vertragsmodell befinden, bis 31.10.2023 Gelegenheit, rückwirkend in das neue Vertragsmodell zu wechseln und so bereits ab 01.08.2023 von den günstigeren Tarifen zu profitieren!

Achtung! Beachten Sie bitte, dass dieses Angebot bis längstens 31.10.2023 gültig ist. Anschließend ist kein rückwirkender Vertragsneuabschluss mehr möglich und Sie können rückwirkend nicht mehr von den günstigeren Tarifen profitieren.

Alle betroffenen Kunden erhalten alle wichtigen Informationen und notwendigen Unterlagen nochmals auf dem Postweg zugesandt.

Ihr Ersparnis beim Wechsel in das neue Vertragsmodell

Vergleichen Sie unsere Standart-Haushalts-Tarife vom alten und neuen Vertragsmodell:

Tarif (altes Vertragsmodell) Standart-Haushalts-Tarif „Energie.rinn | Haushalt“:

Energie.rinn | Haushalt
Cent/kWh inkl. 20 % MWSt.:
Monat
01-07/2023
Monat
08-10/2023
Monat
ab 11/2023
Arbeitspreis Verbrauch29,88 Cent/kWh29,88 Cent/kWh29,88 Cent/kWh

Tarif (neues Vertragsmodell) Standart-Haushalts-Tarif „Strom für Daheim“ ab 01.08.2023:

Strom für Daheim
Cent/kWh inkl. 20 % MWSt.:
Monat
01-07/2023
Monat
08-10/2023
Monat
ab 11/2023
Arbeitspreis VerbrauchProdukt noch nicht
verfügbar
23,40 Cent/kWh18,48 Cent/kWh

Beispiel: Ihr Jahresverbrauch liegt bei 6.000 kWh, das entspricht durchschnittlich einem monatlichen Verbrauch von 500 kWh. Differenz der beiden Tarife ab 01.11.2023: 11,40 Cent/kWh brutto inkl. MWSt. Ersparnis im Monat November: € 57,– brutto. (500 kWh x 0,114 €). Staatliche Förderungen wie zB der Stromkostenzuschuss wurden in diesem Rechenbeispiel nicht berücksichtigt.

Auch im neuen Vertrag besteht keine Mindestvertragslaufzeit und Sie können jederzeit Ihren Energielieferanten wechseln. Dem neuen Vertragsmodell liegen dieselben Allgemeinen Lieferbedingungen zugrunde.

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder auch schriftlich per E-Mail.

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